← Alle Rechte

Recht auf Löschung (Artikel 17)

Gemäß Artikel 17 DSGVO haben Sie das Recht, die Löschung aller personenbezogenen Daten zu verlangen, die eine Organisation über Sie gespeichert hat — auch bekannt als „Recht auf Vergessenwerden".

Dieses Recht greift, wenn: die Daten nicht mehr erforderlich sind, Sie Ihre Einwilligung widerrufen, Sie gemäß Artikel 21 Widerspruch einlegen oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Die Organisation muss innerhalb eines Monats antworten.

Finden Sie hier die Adresse des Datenschutzbeauftragten.

Sehr geehrte Datenschutzbeauftragte, sehr geehrter Datenschutzbeauftragter,

hiermit mache ich mein Recht auf Löschung gemäß Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), auch bekannt als „Recht auf Vergessenwerden", geltend.

Ich fordere Sie auf, alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen. Ich bin der Auffassung, dass folgende Gründe zutreffen:

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass Sie meine personenbezogenen Daten gelöscht haben, und informieren Sie alle Dritten, denen meine Daten offengelegt wurden, damit diese ebenfalls die Löschung vornehmen.

Gemäß Artikel 17 DSGVO sind Sie verpflichtet, innerhalb eines Monats zu antworten.

Nachfolgend finden Sie meine Angaben zur Identifizierung:

Name:
E-Mail:
Anschrift:

Ich bedanke mich für die zeitnahe Bearbeitung meines Anliegens.

Mit freundlichen Grüßen

Text in die Zwischenablage kopiert

1. Kopieren Sie dieses Schreiben und senden Sie es an den Verantwortlichen der Organisation.

2. Verfolgen Sie die Anfrage nach. Die DSGVO schreibt eine Antwort innerhalb eines Monats vor.

3. Keine Antwort? Reichen Sie eine Beschwerde bei Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde ein.

No response after one month? File a complaint with your DPA →

Select your country to find your data protection authority:

Share: